Folgemeldung: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Paderborn und der Kreispolizeibehörde Soest

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Obduktion war eine Strangulation im Halsbereich todesursächlich. Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat beim Amtsgericht Lippstadt den Erlass eines Haftbefehls wegen Totschlag beantragt.(jb) Unsere bisherige Pressemitteilung lesen Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65855/5235674 Rückfragenvermerk für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Soest Pressestelle Polizei Soest Telefon: 02921 - 9100 5300 E-Mail: pressestelle.soest@polizei.nrw.de