Gutachten bestätigt polizeiliche Voruntersuchung
Bezug nehmend auf den bereits veröffentlichten Vorfall vom 15.02.2022
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65841/5150310
wurden die durch die Polizei festgestellten baulichen Veränderungen an diesem "Mofa" bestätigt. Bis auf den Rahmen des Ursprungsfahrzeuges waren die meisten Teile am Fahrzeug nicht zulässig. So zum Beispiel:
Lenker; Bremsanlage; Motor; Abgasanlage; Zündanlage; Variomatik; Kühler.
Nach einer zusätzlichen Leistungsüberprüfung des Fahrzeuges handelte es sich letztendlich um ein Fahrzeug mit 70 ccm Hubraum und einer Leistung von 18,75 kW oder 25,5 PS.
Die erreichbare maximale Höchstgeschwindigkeit wurde mit 156,2 km/h angegeben.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Euskirchen
Pressestelle
Telefon: 02251/799-203 od. 799-0
Fax: 02251/799-90209
E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de
Internet: