(UL) Blaubeuren – Mit Kopf gegen Scheibe / Am Mittwoch stießen in Blaubeuren ein Radler und ein Auto zusammen.
Ein 19-Jähriger radelte gegen 13.45 Uhr in der Schwarzwaldstraße in Richtung Dorfstraße um nach links in diese einzubiegen. Dabei übersah er den VW einer 71-Jährigen, der in der Dorfstraße in Richtung Blaubeuren unterwegs war. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Nach den ersten Informationen der Polizei prallte der Radfahrer mit seinem Kopf gegen die Scheibe des VW und stürzte danach auf die Straße. Einen Helm trug der Radler nicht. Er erlitt leichte Verletzungen. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus. Den Sachschaden am Auto schätzt die Polizei auf etwa 5.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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