220623-2-pdnms Unbelehrbarkeit wird hart bestraft

Doppeltes Pech hatte ein Verkehrsteilnehmer, nachdem er schon am 28.05.2022 durch die Besatzung eines zivilen Videowagens des Verkehrsüberwachungsdienstes Neumünster nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der L 328 angehalten und kontrolliert wurde. Weder war der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis, noch war das Fahrzeug zugelassen oder versichert. Die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen waren als gestohlen gemeldet. Entsprechende Strafanzeigen wurden gefertigt. Nicht schlecht staunte die Besatzung des Videowagens, als sie das gleiche Fahrzeug am 23.06.2022 erneut fahrend in Neumünster antraf. Auch in diesem Fall war der Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis, Versicherungsschutz und Zulassung unterwegs - dafür aber erneut mit zuvor entwendeten Kennzeichen. Zusätzlich wurde Betäubungsmittel im Fahrzeug mitgeführt. Ärgerlich für den unbelehrbaren Fahrer: Nicht nur wurde er von den Beamten sofort wiedererkannt und entsprechende Anzeigen gefertigt - auch das Tatfahrzeug wurde diesmal auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kiel zwecks gerichtlicher Einziehung beschlagnahmt. Mit freundlichen Grüßen Sönke Petersen Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Neumünster Pressestelle Telefon: 04321-945 2222