Sportbootunfall mangels fehlender Ortskenntnis
Aufgrund mangelhafter Ortskenntnis steuerte der
25-jähigre Bootsführer das mit 5 Personen besetzte Mietboot kurz
unterhalb der Rüdesheimer Aue außerhalb des Fahrwassers kurzzeitig auf
Grund. Durch diese Grundberührung wurde der Propeller des
Außenbordmotors leicht beschädigt. Weitere Schäden waren nicht
feststellbar, Schwimm- und Manövrierfähigkeit des Bootes waren nicht
beeinträchtigt. Keine Verletzungen bei der Bootsbesatzung, keine
Hinweise auf Alkohol- und/oder BTM-Missbrauch.
Das Boot kam selbständig wieder frei und konnte nach der polizeilichen
Unfallaufnahme und Schadensüberprüfung seine Fahrt zurück nach
Mainz-Kastel fortsetzen.
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