Sportbootunfall mangels fehlender Ortskenntnis

Aufgrund mangelhafter Ortskenntnis steuerte der 25-jähigre Bootsführer das mit 5 Personen besetzte Mietboot kurz unterhalb der Rüdesheimer Aue außerhalb des Fahrwassers kurzzeitig auf Grund. Durch diese Grundberührung wurde der Propeller des Außenbordmotors leicht beschädigt. Weitere Schäden waren nicht feststellbar, Schwimm- und Manövrierfähigkeit des Bootes waren nicht beeinträchtigt. Keine Verletzungen bei der Bootsbesatzung, keine Hinweise auf Alkohol- und/oder BTM-Missbrauch. Das Boot kam selbständig wieder frei und konnte nach der polizeilichen Unfallaufnahme und Schadensüberprüfung seine Fahrt zurück nach Mainz-Kastel fortsetzen. Rückfragen bitte an: Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium Wiesbadener Straße 99 55252 Mainz-Kastel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 06134 - 602 6520 bis 6521 Fax: 06134/602-6529 olizeipraesidium