Weiterfahrt mit „frisiertem“ Roller untersagt – Strafverfahren eingeleitet
Eine 17-Jährige aus der Gemeinde Nettersheim wurde am Sonntag (17. Juli) um 17.50 Uhr mit ihrem überprüft.
Die Polizeibeamten stellten am Roller einen Rennauspuff fest. Durch den Auspuff hat das Fahrzeug eine neue Höchstgeschwindigkeit von ca. 55 km/h.
Die Betriebserlaubnis ist somit erloschen und es lag ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, da die Jugendliche lediglich über eine Mofa-Prüfbescheinigung verfügte.
Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen den Fahrzeughalter (Elternteil der 17-Jährigen) wurde ebenfalls eine Strafanzeige gefertigt.
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