Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Folgen – 31-Jähriger flüchtet vor der Polizei und wird nach seiner Flucht in einem Keller vorläufig festgenommen – Polizei leitet diverse Ermittlungsverfahren ein

In der Nacht zum Samstag, 23.07.2022, fiel Polizeibeamten um kurz vor Mitternacht in der Wilhelm-Krüger-Straße ein Pkw mit höherer Geschwindigkeit auf, so dass der Fahrzeugführer gestoppt und auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden sollte. Als dieser die Polizeibeamten entdeckte, flüchtete er mit hoher Geschwindigkeit, konnte jedoch im Banter Weg / Peterstraße an der Rotlicht zeigenden Ampelanlage angetroffen werden. Für die beabsichtigte Kontrolle schalteten die Beamten das entsprechende Anhaltesignal vom Funkstreifenwagen an und wollten an das Fahrzeug herantreten. Als der Fahrzeugführer dieses bemerkte, flüchtete er sofort im hohen Tempo trotz Rotlicht über die Kreuzung. Im Rahmen der weiteren Verfolgung konnten die Beamten innerhalb des Stadtgebietes u.a. Geschwindigkeiten von 100-140 km/h, sowie diverse Rotlichtverstöße feststellen. Da eine unmittelbare Gefährdung für Unbeteiligte vorlag, sollte die Weiterfahrt des unter großem Risiko am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugführers gestoppt werden. Erste Anhalteversuche schlugen zwar zunächst fehl, jedoch konnten parallel geführte Maßnahmen weitere örtliche Bereiche eingrenzen und so der zu Fuß flüchtende Fahrzeugführer gesichtet und letztlich durch einen Zeugenhinweis in einem Keller im Ortsteil Heppens vorläufig festgenommen werden. Das entsprechende Fahrzeug wurde auf einem Parkplatz an der Schul-/Ulmenstraße parkend, nicht verschlossen, aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnete die Entnahme einer Blutprobe, sowie die Durchsuchung und die Beschlagnahme des Fahrzeuges an. Die Durchsuchung der Person führte zum Auffinden von BtM-Utensilien, sowie Resten von BtM. Gegen den 31-Jährigen, der für das Führen des Pkw keine erforderliche Fahrerlaubnis besaß, wurden entsprechende Ermittlungsverfahren, wie das verbotene Kraftfahrzeugrennen, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und der Verstoß gegen das BtmG eingeleitet. Die Polizei bittet mögliche weitere Geschädigte, die in der Nacht unterwegs waren und ebenfalls durch das rücksichtslose Verhalten gefährdet worden sind, sich bei der Polizei unter der Rufnummer 04421/942-0 zu melden. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland Pressestelle Wilhelmshaven Telefon: 04421/942-104 und am Wochenende über 04421 / 942-215