Ahaus – Nichts dazugelernt / Ahauser verstößt gegen richterlichen Beschluss

Da staunte der nun nicht mehr auf freiem Fuß befindliche 40-jährige Ahauser, als es an seiner Haustür klingelte und die Polizei ihn festnahm. Ihm wurde offenbart, dass der Haftverschonungsbeschluss, der unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden war, wieder in Kraft gesetzt wurde. Der Ahauser hatte im Juni wegen verschiedener Drogendelikte vor Gericht gestanden. Ein Richter am Amtsgericht machte dem Mann die Auflage: Teilnahme an einer Drogenentwöhnungstherapie. Anstatt sich straffrei zu führen und seiner Bewährungsauflage nachzukommen, hatte er eine notwendige Bescheinigung gefälscht, um die Teilnahme an einer Entgiftung und einem stationären Aufenthalt in einer Entzugsklinik vorzutäuschen. Ein Anruf in dem Krankenhaus brachte es schnell ans Licht. Die Form und der Text entsprachen nicht den Schreiben, die von dort gewöhnlich versendet werden. In der Patientendatei des Hauses war der Name des Ahausers zudem nicht zu finden. So wurde er dem zuständigen Richter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. In seiner Wohnung wurden übrigens wiederum Drogen aufgefunden. In Sachen Urkundenfäschung war der 40-Jährige bereits in der jüngeren Vergangenheit aufgefallen. In seiner Wohnung fanden Ermittler zahlreiche Gegenstände, die zum Fälschen von Dokumenten sowie Ausweisen erforderlich sind. Die Beweislage reichte jedoch seinerzeit nicht für eine gerichtliche Verurteilung aus. Die Gerätschaften mussten wieder ausgehändigt werden. (db) Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Pressestelle (db) Dietmar Brüning (mh) Markus Hüls (to) Thorsten Ohm (fr) Frank Rentmeister Telefon: 02861-900-2222