Korrektur zur „Körperverletzung“

In unserer Pressemitteilung vom 22.08.2022, um 10.21 Uhr zur Körperverletzung vom Samstag, 20. August, wurde versehentlich die falsche Tatörtlichkeit angegeben. Tatsächlich handelt es sich hier um die Lohofer Straße, Höhe des dortigen Spielplatzes.(dk) Unsere ursprüngliche Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65855/5302048 Rückfragenvermerk für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Soest Pressestelle Polizei Soest Telefon: 02921 - 9100 5300 E-Mail: pressestelle.soest@polizei.nrw.de