PD Leipzig – Die Polizei bittet um Hilfe bei der Identifizierung eines Verstorbenen

Die Polizei bittet um Hilfe bei der Identifizierung eines Verstorbenen Medieninformation: 377/2022 Verantwortlich: Therese Leverenz Stand: 31.08.2022, 17:10 Uhr Ort:      Leipzig (Zentrum-Südost), SemmelweisstraßeZeit:     10.07.2022, gegen 06:00 Uhr Am 11. April 2022 wurde ein Mann nach einem Sturz in Annaburg in das Kreiskrankenhaus Herzberg gebracht und in der weiteren Folge aufgrund einer schweren Krebserkrankung in das Universitätsklinikum Leipzig verlegt. Dort wurde er unter den von ihm selbst benannten Personalien: Frank Fischer *18.08.1955 bis zu seinem Lebensende am 10. Juli 2022 stationär behandelt. Im Rahmen der Ermittlungen konnten die angegebenen Personalien dem Verstorbenen nicht eindeutig zugeordnet werden. Ein Ausweisdokument führte er nicht mit. Nach bisherigen Erkenntnissen soll sich der Mann im gesamten Bundesgebiet als Flaschensammler und zuletzt in Jessen (Elster) aufgehalten haben. Bisher liegen der Polizei keine weiteren Hinweise auf seine Identität vor. Der Mann kann wie folgt beschrieben werden: scheinbares Alter: 60 bis 70 Jahre circa 1,95 m groß Gewicht: circa 95 kg schlanke Statur ovale Kopf- und Gesichtsform graue, glatte, kurze Haare; Stirnglatze blau-graue Augen dunkle, buschige Augenbrauen große Nase und Ohren Schneidezahn rechts abgebrochen mitteleuropäischer/nordeuropäischer PhänotypDie Polizei bittet daher um Hilfe bei der Identifizierung des Verstorbenen. Wer erkennt den Mann anhand des Bildes oder der Beschreibung? Wer weiß, wo oder bei wem er sich zuvor aufgehalten hat? Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666, zu melden. Sie finden Abbildungen des Unbekannten unter dem folgenden Link: https://www.polizei.sachsen.de/de/91423.htm Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit weisen wir auf Folgendes hin: Die Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt in der regionalen und überregionalen Presse und auf den Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden. Die Übernahme der Abbildungen in Online-Publikationen, z.B. Auftritte in sozialen Netzwerken, Online-Ausgaben, E-Paper, Mediatheken oder sonstige Internetangebote, wird in Form von Verlinkung auf die Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden gestattet.