Radfahrer entfernt sich von der Unfallstelle – Wer kann Hinweise auf den Mann geben?
Am Dienstag (30.08.), gegen 13:45 Uhr, kam es am Hamtorwall zu einer Kollision zwischen einer Fußgängerin und einem Fahrradfahrer. Die Fußgängerin verletzte sich dabei leicht. Der Radfahrer entfernte sich von der Unfallstelle, ohne seine Personalien anzugeben.
Das 16 Jahre alte Mädchen hatte die Fahrbahn in Richtung Haltestelle "Niedertor" überquert und war mit dem von rechts kommenden Fahrradfahrer zusammengestoßen. Die Neusserin stürzte zu Boden und verletzte sich leicht.
Der Radler soll sich mit dem Hinweis, dass sie Schuld habe, von der Unfallstelle entfernt haben. Die notwendige Feststellung seiner Personalien als Unfallbeteiligter ermöglichte er nicht.
Die 16-Jährige wurde vom Rettungsdienst zur ambulanten Behandlung in ein nahe gelegenes Krankenhaus transportiert.
Der Radfahrer wird als 40 bis 60 Jahre alter Mann beschrieben. Er soll mit einem dunklen Fahrrad unterwegs gewesen sein.
Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Verkehrskommissariat in Neuss zu melden.
Paragraf 34 der Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten -unabhängig einer möglichen Schuldfrage - unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben.
Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug.
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