Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 14.09.2022 mit einem Bericht aus dem Stadtkreis Heilbronn
Stadt Heilbronn verbietet Straßenprostitution
Prostitution rund um den Straßenstrich in der Heilbronner Hafenstraße ist ab dem heutigen Mittwoch, 14. September, verboten. Das Verbot gilt zunächst für drei Monate. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Heilbronn am 13. September im Internet unter www.heilbronn.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Parallel wird die Stadt mit dem Regierungspräsidium wegen eines dauerhaften Verbots des Straßenstrichs Kontakt aufnehmen.
Der Heilbronner Straßenstrich an der Hafenstraße besteht bereits seit mehreren Jahren. In letzter Zeit kam es dort immer wieder zu Straftaten und Auseinandersetzungen der dortigen Akteure, bei denen unter anderem auch Prostituierte verletzt wurden. Das Polizeipräsidium Heilbronn und die Stadt Heilbronn haben daher zuletzt regelmäßig Kontrollen und Schwerpunkteinsätze im Milieubereich durchgeführt und gezielt Ordnungswidrigkeiten geahndet sowie Straftaten verfolgt. Ziel des Verbots ist es zunächst, weitere Ordnungsstörungen und eine Eskalation der Lage auf dem Straßenstrich zu verhindern.
Grundlage für das Verbot ist das Prostitutionsschutzgesetz. Es gilt in der Hafenstraße nördlich der Bahnlinie Weinsberg-Heilbronn, auf der Paul-Metz-Brücke und in der Albertistraße bis zur Einmündung in die Karl-Wüst-Straße sowie im gesamten Industriegebiet Kanalhafen.
In Zukunft wird das Verbot konsequent überwacht und sanktioniert. Bei Nichtbefolgen des Verbots droht ein Zwangsgeld von 500 Euro und im Wiederholungsfall von 1000 Euro. Zudem kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden.
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Polizeipräsidium Heilbronn
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