Auf E-Roller zur Schule/ Ohne Erlaubnis und ohne Versicherungsschutz

Am Montagmorgen (12. September) wurde ein Mädchen in Siegburg auf einem E-Roller angehalten. Das Kind befuhr die Weierstraße und gab an, auf dem Weg zur Schule zu sein. Die Polizisten stellten fest, dass die Fahrerin erst elf, statt der erforderlichen 14 Jahre, alt war. Außerdem bestand für den Roller kein Versicherungsschutz. Das Mädchen schob den Roller zurück nachhause und machte sich dann zu Fuß auf den Schulweg. Ihre Mutter, die auch Halterin des Fahrzeugs ist, wurde an ihrer Arbeitsstelle aufgesucht. Die 39-Jährige gab an, nicht gewusst zu haben, dass ihre Tochter mit dem elektrischen Roller zur Schule fahre. Die Frau erwartet nun eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Plichtversicherungsgesetz. Die Polizei weist darauf hin, dass es sich bei Elektro-Rollern nicht um Spielzeuge handelt. Elektroroller bedürfen eines Versicherungsschutzes und einer Betriebserlaubnis. Sie dürfen im öffentlichen Verkehrsraum erst ab einem Alter von 14 Jahren benutzt werden. Es sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraße zu nutzen. (Uhl) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de