(BC) Biberach – Nicht um den Schaden gekümmert / Beim Ausparken beschädigte ein Unbekannter am Montag ein geparktes Auto in Biberach.
In der Zeit von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr beschädigte ein Unbekannter vermutlich beim Ein- oder Ausparken einen dort stehenden Skoda. Der stand im Parkhaus Ulmer Tor und war vorwärts eingeparkt. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, flüchtete der Unbekannte. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und Spuren gesichert. Sie schätzt den Sachschaden am Skoda auf etwa 1.000 Euro. Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 07351/4470 zu melden.
Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
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