Uneinsichtiger Ruhestörer muss ins Polizeigewahrsam

Am Samstagmorgen (17. September) gegen 04.30 Uhr wurde die Polizei Siegburg von Anwohnern in die Kaiserstraße gerufen, weil aus einem Haus durch laute Musik die Nachtruhe gestört wurde. Beim Eintreffen der Polizisten war die ruhestörende Musik zwar aus, aber der Verursacher der Ruhestörung noch aktiv. Er bekam von den Beamten eine Ansprache und damit sollte der Fall aus Sicht der Beamten erledigt sein. Der 31-jährige Siegburger schaltete aber umgehend, nachdem die Haustür ins Schloss gefallen war, die Musik wieder ein und beschallte seine Nachbarschaft. Das konnten die Polizisten nicht dulden, sodass sie sich wieder Zutritt zu dem Mehrparteienhaus verschafften. An der Wohnungstür trafen die Beamten auf den nun sehr erregten und aufbrausenden Ruhestörer. Er war nicht zu beruhigen, beleidigend und auch nicht dazu zu bewegen, die Musik abzuschalten. Schlussendlich kam er ins Polizeigewahrsam, damit die Ruhestörung beendet und die Nachtruhe wieder hergestellt werden konnte. Nach wenigen Stunden in der Zelle konnte der 31-jährige Mann wieder gehen. Neben einer Anzeige wegen der fortgesetzten Ruhestörung kommt noch ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung der eingesetzten Polizisten dazu. (Bi) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de