Gemeinsame Kontrollen von Polizei und Ordnungsämtern

Am Freitag, 16. September, fanden zwischen 19 Uhr und 3 Uhr gemeinsame Kontrollen von Polizei, Zoll und Ordnungsämtern in Heinsberg, Geilenkirchen und Übach-Palenberg statt. Dabei wurde nacheinander in drei Lounge Bars kontrolliert, ob sich die Betreiber an die Einhaltung von Vorschiften halten. In Heinsberg an der Straße Markt stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei und Ordnungsamt in einem Betrieb fünf Ordnungswidrigkeiten wegen Rauchens in geschlossenen Räumen, zwei Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen das Sozialversicherungsgesetz und eine weitere wegen Nichtvorliegens einer Schanklizenz fest. Zudem wurde eine Strafanzeige gefertigt, weil eine Steuerstraftat vorlag. Gegen 21.45 Uhr wurde ein Barbetrieb an der Heinsberger Straße in Geilenkirchen kontrolliert. Hierbei wurden 16 Verstöße wegen Rauchens in geschlossenen Räumen dokumentiert sowie zwei Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung gefertigt. Auch eine Strafanzeige nach dem Steuergesetz wurde festgestellt. Ein Barbetrieb an der Straße Em Koddes in Übach-Palenberg war das letzte Ziel von Ordnungsamt und Polizei. Bei der gegen 00.30 Uhr stattfindenden Kontrolle wurden 13 Anzeigen wegen Rauchens in geschlossenen Räume gefertigt und eine Strafanzeige aufgrund eines Steuerverstoßes. Auch zukünftig wird es weitere gemeinsame Kontrollen von Polizei und Ordnungsämtern im Kreisgebiet geben. Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Heinsberg Pressestelle Telefon: 02452 / 920-0 E-Mail: pressestelle.heinsberg@polizei.nrw.de