Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Stade

Die Staatsanwaltschaft Stade hat am heutigen Mittwoch einen Haftbefehl gegen den im Zuge der Auseinandersetzungen vom vergangenen Montag vorläufig festgenommenen 28jährigen Stader beim zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Stade beantragt. Die Staatsanwaltschaft sieht in Bezug auf die Tötung des 23jährigen Staders nunmehr das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Daneben hat der Beschuldigte nach der Schussabgabe auf den 23jährigen offenbar weitere Schüsse auf drei zufällig in dem Stader Schnellrestaurant befindliche Rettungskräfte - die Zeugen des Vorfalls waren - abgegeben. Die insoweit abgegebenen Schüsse verfehlten alle ihr Ziel, sind aber nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft in der Absicht erfolgt, die Rettungskräfte zu töten, um sie so einerseits an der Rettung des 23jährigen zu hindern und andererseits die Aufklärung der begangenen Straftat damit zu verdecken oder zu erschweren. Demzufolge besteht gegen den Beschuldigten dringender Tatverdacht wegen Mordes (an dem 23jährigen), versuchten Mordes in drei Fällen (an drei im Imbiss befindlichen Rettungskräften) sowie versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (an dem 39jährigen, der im Bereich Harschenflether Weg angeschossen aufgefunden wurde). Das Amtsgericht Stade hat den Haftbefehl nach inzwischen erfolgter Vorführung antragsgemäß erlassen. Der Beschuldigte hat sich zu keinem Zeitpunkt zur Sache eingelassen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen verbracht. Rückfragen bitte an: Kai Thomas Breas Pressestelle Staatsanwaltschaft Stade 04141-107454