(BC) Biberach – Nach Unfall weggefahren / Am Mittwoch beschädigte ein Unbekannter ein geparktes Auto in Biberach.

In der Zeit von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr beschädigte ein Unbekannter im Parkhaus Ulmer Tor einen Renault. Vermutlich beim Ein- oder Ausparken. Der Unbekannte fuhr das Auto hinten links an. Er flüchtete, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und Spuren gesichert. Sie schätzt den Schaden am Renault auf 1.000 Euro. Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 07351/4470 zu melden. Hinweis der Polizei: Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig. ++++1926189 Thomas Hagel, Tel.: 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731/188-1111 E-Mail: Thomas.Hagel@polizei.bwl.de