Trunkenheit im Verkehr, nicht versicherter Pkw, offener Haftbefehl
HILDESHEIM (erb). Am 30.09.2022, gegen 23:20 Uhr, befuhr eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Bad Salzdetfurth die Bundesstraße 243 von Egenstedt nach Hildesheim.
In Höhe des Abzweigs nach Marienburg fuhr ein blauer Renault ebenfalls auf die Bundesstraße in Richtung Hildesheim auf. Die hinter dem Pkw befindlichen Polizeibeamten bemerkten hierbei starke Schlangenlinien und entschlossen sich, der Sache auf den Grund zu gehen.
Hierzu stoppten sie den Pkw im Ortsteil Ochtersum. Als Fahrzeugführerin wurde eine 62-jährige Bad Salzdetfurtherin angetroffen. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten erhebliche Ausfallerscheinungen fest. Wie sich herausstellte, hatte die Frau eine große Menge an Medikamenten zu sich genommen, welche dazu führten, dass sie nicht mehr sicher am Verkehr teilnehmen konnte.
Weiterhin ergab sich im Rahmen der Verkehrskontrolle, dass das Auto der Salzdetfurtherin nicht mehr haftpflichtversichert ist. Die Kennzeichen wurden noch vor Ort zwangsentstempelt und die Fahrerin zur Polizei nach Hildesheim befördert. Dort wurde ihr durch einen Arzt Blut abgenommen und die Polizisten stellten ihren Führerschein sicher.
Außerdem lag gegen die Dame ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hildesheim vor. Die Autofahrerin konnte den haftbefreienden Betrag noch an Ort und Stelle bezahlen und so - nun allerdings ohne Führerschein und damit zu Fuß - die Dienststelle verlassen. Gegen 62-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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