Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft und Polizei Hildesheim – Ermittlungen wegen gewerbsmäßigem Betrug – Polizei durchsucht mehrere Wohnungen – Tatverdächtiger verhaftet
LANDKREIS HILDESHEIM - (jpm) Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hildesheim führt die Polizei Hildesheim derzeit mehrere Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Tatverdächtig sind ein 20-jähriger Mann und eine 16-jährige Jugendliche aus dem Landkreis Hildesheim. In diesem Zusammenhang durchsuchten die Ermittler am heutigen 05.10.2022 mehrere Wohnungen und stellten Beweismaterial sicher. Der 20-Jährige wurde verhaftet.
Den bisherigen Ermittlungen zufolge stehen die Beschuldigten im Verdacht, eine 59-jährige Frau, ihren Bruder sowie einen weiteren 64-jährigen Geschädigten aus dem Landkreis Hildesheim mit erfundenen und immer weiter gesponnenen Sachverhalten um hohe Geldsummen gebracht zu haben.
So soll die Geschädigte den 20-Jährigen im letzten Jahr über ihren Bruder kennengelernt haben. Diesem soll der Beschuldigte eine Erbschaft eines vermeintlichen Angehörigen in Aussicht gestellt haben. Dabei sei es um eine mittlere sechsstellige Summe gegangen.
In der Folgezeit soll der 20-Jährige immer neue Gründe genannt haben, warum das Geld nicht ausgezahlt werden könne. Im Gegenzug soll er die Geschädigten jedoch immer wieder zur Übergabe von Bargeld gebracht haben, um an die angebliche Hinterlassenschaft zu kommen. Insgesamt soll hierbei ein niedriger sechsstelliger Betrag an den Beschuldigten geflossen sein.
Im Rahmen dieses Geschehens soll es mit Hilfe des 20-Jährigen zu einem Kontakt zwischen der 16-jährigen Mittäterin und dem 64-Jährigen, bei dem es sich um einen Bekannten der 59-jährigen Geschädigten handelt, gekommen sein. Diesem sollen die Beschuldigten vorgeschlagen haben, ihn mit einer im Ausland lebenden Frau zu verkuppeln. In der Folge soll es über einen Messenger-Dienst zu Kontakten zwischen dem 64-Jährigen und einer Frau gekommen sein, wobei dem Mann u.a. suggeriert worden sei, dass die Frau zu ihm ziehen und mit ihm leben wolle. Um die Frau zu sich holen zu können, soll der Beschuldigte auch den 64-Jährigen fortgesetzt zur Übergabe von Bargeld veranlasst haben. Insgesamt soll es sich dabei um einen fünfstelligen Betrag handeln. Hierbei soll die 16-jährige Jugendliche als Empfängerin und Übermittlerin des Geldes fungiert haben.
Mit dem Ziel des Auffindens von Beweismitteln erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Tatverdächtigen, die heute vollstreckt wurden. Dabei stellten die Ermittler Beweismaterial, u.a. Handys und Datenträger, sicher, dessen Auswertung andauert.
Der 20-Jährige wurde aufgrund eines vom Gericht erlassenen Untersuchungshaftbefehls verhaftet. Er soll noch heute einem Richter vorgeführt werden.
Ebenfalls auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Gericht zur Sicherung der Einziehung des Wertes der erlangten Gewinne einen sogenannten Vermögensarrest gegen den Beschuldigten an. Diesbezüglich beschlagnahmten die Ermittler Bargeld im unteren vierstelligen Bereich.
Die Ermittlungen dauern an.
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