Autobahnpolizei Ahlhorn: Trunkenheitsfahrt auf der A 1 mit Gefährdung des Verkehr +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis, Offener Vollstreckungshaftbefehl
Trunkenheitsfahrt auf der A 1 mit Gefährdung des Verkehrs
Am Freitag, 14.10.22 gegen 16:45 Uhr wurde von mehreren Zeugen der Hinweis auf einen Kleinwagen VW gegeben. Der Fahrer sollte auf der A 1, Richtung Osnabrück, enthemmt, aggressiv und in Schlangenlinien fahren. Dabei sollte es zu mehreren Gefährdungen Anderer gekommen sein.
Der VW konnte an der Ausfahrt Holdorf aus dem Verkehr gezogen werden. Der 63-jährige Fahrer aus Ibbenbüren war stark angetrunken. Ein Atemtest hatte einen Wert von 2,45 Promille ergeben. Durch einen Arzt wurde eine Blutprobe genommen, der Führerschein beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Fahren ohne Fahrerlaubnis Offener Vollstreckungshaftbefehl
Am Samstag, 15.10.22 gegen 09:00 Uhr wurde durch Beamte der Autobahnpolizei auf der A 1 bei Cappeln ein Pkw aus dem Kreis Steinfurt kontrolliert.
Der 36-jährige Pkw-Fahrer aus Tecklenburg zeigte einen ausländischen Führerschein vor, der in der EU bereits nicht mehr gültig war. Daher wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Die Überprüfung des ebenfalls 36-jährigen Beifahrers ergab, dass bei der Staatsanwaltschaft Dresden noch ein Strafverfahren anhängig war. Hier hatte er eine Geldstrafe von 1500 Euro nicht gezahlt. Der 36-Jährige konnte die nun fällige Haftstrafe umgehen, indem er vor Ort den Betrag für die Geldstrafe zahlte.
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