Für Überführungsfahrt Kennzeichen eines anderen Fahrzeuges benutzt
Zivilfahnder der Bundespolizei haben Dienstagnachmittag an der Autobahn 30 einen Autofahrer gestoppt, der zur Überführungsfahrt seines neuen Autos einfach die Kennzeichen eines anderen, bereits auf ihn zugelassen Fahrzeuges benutzte.
Die Beamten hatten das Auto des 37-jährigen gegen 16 Uhr Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung der deutsch-niederländischen Grenze an der Anschlussstelle Schüttorf-Nord angehalten und kontrolliert.
Bei der Überprüfung fanden die Bundespolizisten heraus, dass die Kennzeichen des Autos eigentlich für ein anderes Fahrzeug ausgegeben waren. Nach bisherigen Erkenntnissen der Bundespolizei hatte der 37-jährige Deutsche das seit September abgemeldete Auto am selben Tag in der Grafschaft Bentheim gekauft. Für die Überführungsfahrt brachte an seiner Neuerwerbung einfach die Kennzeichen eines anderen auf ihn zugelassen typgleichen Fahrzeugs an, statt sich die notwendigen Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu besorgen.
Gegen den Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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