++ Kontrollen rund um das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ++

Kontrollen rund um das Sonn- und Feiertagsfahrverbot Landkreis Rotenburg. Am Montag wurde durch drei Funkstreifenwagenbesatzungen der Verfügungseinheit ein Sonderdienst, welcher ganz unter dem Motto Sonn- und Feiertagsfahrverbot stand, durchgeführt. Da der Reformationstag erst im Jahr 2018 als staatlich anerkannter Feiertag in Niedersachsen aufgenommen wurde, dürfte der besagte Feiertag bei vielen LKW-Fahrern nicht bekannt gewesen sein. Wie auch am Sonntag sowie anderen Feiertagen dürfen lediglich Transporte mit leicht verderblicher Ware und solche, die eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können, durchgeführt werden. Viele Lkw-Fahrer wussten über den Umstand, dass der 31.10. in Niedersachsen ein Feiertag ist, nicht Bescheid. Sie zeigten sich jedoch überwiegend einsichtig, dass die Fahrt bis 22 Uhr nun ein Ende habe und die Fahrzeugdokumente diesbezüglich zunächst, zur Verhinderung der Weiterfahrt, sichergestellt wurden. Insgesamt wurde 20 Fahrzeugführern die Weiterfahrt untersagt. Die Ladung reichte von Schokolade, Palmöl über Carbon bis hin zu Stahlträgern. Gegen die Disponenten der entsprechenden Transportunternehmen sowie die Fahrzeugführer werden Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Da den Transportunternehmen durch die Fahrt am Feiertag ein wirtschaftlicher Vorteil entstanden sein dürfte, werden zudem Vermögensabschöpfungen angeregt. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Rotenburg Pressestelle Wybke Horstmann Telefon: 04261/947-104 E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de