Im Fall des getöteten Obdachlosen erlässt Richter Untersuchungshaftbefehl gegen einen 18-jährigen Tatverdächtigen

Mit Pressemeldung vom 22. April / 18:09 Uhr (www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5203212) berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft Düsseldorf über ein Tötungsdelikt im Bereich der Brücke "Verschiebebahnhof" nahe der Karl-Arnold- und Wingender Straße. An diesem Tag war dort der Leichnam eines 31-jährigen Mannes aufgefunden worden, der offenbar Opfer einer Gewalttat wurde. Der als obdachlos geltende Verstorbene wies zwei Stichverletzungen im Oberkörper auf, an denen er laut Obduktionsergebnis verstarb. Nach umfangreichen Ermittlungen der eigens eingesetzten Mordkommission unter Leitung des Polizeipräsidiums Düsseldorf erließ der Haftrichter nunmehr einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen 18- Jährigen. Monatelange Ermittlungen führten die Ermittler auf die Spur des wohnsitzlosen, aufgrund verschiedener Delikte polizeibekannten Mannes. Dieser war ursprünglich in dem Verfahren als Hinweisgeber gegen einen anderen jungen Neusser aufgetreten, der daraufhin in Untersuchungshaft gekommen war, bald jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, da sich die Beweislage gegen ihn nicht erhärten ließ. Bislang liegt zum Tatvorwurf keine Aussage des Festgenommenen vor. Nach wie vor nimmt die Mordkommission ermittlungsdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 02131 300-0 entgegen. Presseanfragen sind an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu richten. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: