(HDH) Giengen – Graffiti / Am Donnerstag besprühte ein 13-Jähriger Junge in Giengen eine Hauswand mit Farbe.
Gegen 14 Uhr sprühte ein 13-Jähriger graue Farbe an eine Hauswand in der Marktstraße. Dabei beobachtete ihn ein Zeuge, der die Polizei rief.
Die Polizei Giengen fuhr zu dem Haus und nahm den Jungen mit zum Polizeirevier. Sie führten mit dem 13-Jährigen ein sogenanntes erzieherisches Gespräch und informierten dessen Mutter. Sie holte ihren Sohn dann bei der Dienststelle ab.
Wie hoch der Schaden ist, den der Junge durch die Farbe verursachte, ist noch nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass dafür die Sorgeberechtigten haften müssen.
Hinweis:
Die Strafmündigkeit bezeichnet die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich zu sein. Sie beginnt mit 14 Jahren. Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, wie der 13-jährige Junge, sind schuldunfähig und damit strafunmündig.
Sprechen Sie mit Ihren Kinder über richtiges und falsches Verhalten. Machen Sie ihnen Bewusst, in welchen Fällen sie eine Straftat begehen oder sich oder Dritte in Gefahr bringen. Helfen Sie mit, die Jüngsten in unserer Gesellschaft zu sozialem Verhalten zu erziehen.
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Andrea Wagner, Tel.: 0731/188-1111
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