Wiedereinreisesperre und zwei offene Haftbefehle
Bundespolizisten verhafteten am Mittwochmorgen einen mit zwei Haftbefehlen gesuchten Mann, gegen den auch eine aktive Wiedereinreisesperre vorlag.
Gegen 7:50 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen aus Polen kommenden Fußgänger an der Frankfurter Stadtbrücke.
Bei der Überprüfung der Personalien des 46-Jährigen ermittelten die Beamten, dass die Staatsanwaltschaften Mannheim und Frankfurt/Main seit kurzem nach dem polnischen Staatsangehörigen suchten. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte den Mann Anfang dieses Jahres per Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 3.600 Euro Geldstrafe und im Frühjahr 2020 das Amtsgericht Frankfurt am Main wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz zu 1.800 Euro.
Darüber hinaus lag eine bestehende Ausweisungs- und Abschiebeverfügung der Ausländerbehörde Mannheim gegen den 46-Jährigen vor.
Die Beamten verhafteten den Mann und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen eine noch bis September 2024 bestehende Wiedereinreisesperre nach dem Freizügigkeitsgesetz ein.
Da der Gesuchte die noch restlichen Geldstrafen von insgesamt 2.940 Euro nicht aufbringen konnte, brachten die Einsatzkräfte den Mann in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt zum Antritt der noch offenen Ersatzfreiheitsstrafe von 186 Tagen.
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