Verbotenes Einzelrennen
(md) In der Nacht von Sonntag auf Montag (13.11.2022, 02:15 Uhr) hat die Polizei in Salzkotten den Führerschein einen 26-jährigen Audifahrers beschlagnahmt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
In der Nacht wollten zwei Beamten innerhalb ihrer regulären Streifentätigkeit auf der Geseker Straße / B1 in Salzkotten einen dunklen, augenscheinlich hochmotorisierten Audi-Kombi kontrollieren. Sie bogen unmittelbar hinter dem Fahrzeug auf die B1 ein. Der Beschuldigte fuhr über die B1 durch den Kreisverkehr Höhe Eichfeld weiter in Richtung Geseke.
Unmittelbar nach dem Passieren des Kreisverkehrs beschleunigte er sein Fahrzeug mutmaßlich maximal und entfernte sich zügig vom Streifenwagen der Beamten. Diese nahmen unter maximaler Beschleunigung des Streifenwagens entlang der B1 die Verfolgung auf. Zwischenzeitlich entfernte sich der Beschuldigte in seinem Audi erheblich vom Streifenwagen, der geschätzte Abstand zwischen den Autos betrug über 500 Meter, sodass die Einsatzkräfte die Rückleuchten des Audis nur noch schwach erkennen konnten.
Die Verfolgung des Audis durch den Streifenwagen belief sich über eine Wegstrecke von über 3.500 Metern. Kurz vor dem Erreichen der Ortseinfahrt Geseke verlangsamte der junge Mann seine Fahrt, sodass die Beamten aufschließen und Anhaltezeichen geben konnten. Der Beschuldigte hielt schließlich an. Er und auch sein Beifahrer waren augenscheinlich alkoholisiert.
Wegen des Verdachts eines illegalen Einzelrennens schalteten die Beamten die Staatsanwaltschaft ein, die die Beschlagnahmung des Führerscheins und die Entnahme einer Blutprobe beim Fahrer anordnete.
Laut § 315d Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich um ein verbotenes Rennen, wenn sich ein Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Der Strafrahmen liegt bei zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
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