Elmshorn – Verkehrskontrolle im Stadtgebiet
Beamtinnen und Beamte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn haben am Montagnachmittag, den 14.11.2022, eine Verkehrskontrolle an der Kreuzung Reichenstraße/Hamburger Straße/Steindamm in Fahrtrichtung A 23 durchgeführt.
Innerhalb von 75 Minuten stellten die Einsatzkräfte drei Verstöße gegen die Anschnallpflicht durch Erwachsene und drei unzulässige Smartphonenutzungen am Steuer fest.
Für den nicht angelegten Sicherheitsgurt drohen 30 Euro Verwarnungsgeld, für das Handy am Steuer 100 Euro und ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister.
60 Euro und ein Punkt drohen der Fahrerin und Mutter eines Kleinkindes, weil das Kind ungesichert im Kindersitz saß.
Bei der Kontrolle einer nicht angeschnallten Frau fehlte zudem die Zulassungsbescheinigung Teil 1, der Führerschein, das Erste-Hilfe-Material, das Warndreieck und die Warnweste. In Summe beläuft sich das Verwarnungsgeld hier auf 55 Euro.
Der Fahrer eines Transporters überfuhr hintereinander zwei rote Ampel. Jeder Verstoß schlägt mit 90 Euro und einem Punkt zu Buche. Zudem war die Fahrzeugkombination überladen und brachte statt der zulässigen 2,5 Tonnen tatsächlich 4,8 Tonnen auf die Waage (235 Euro und ein Punkt).
Weitere 100 Euro und ein Punkt drohen dem Fahrer aufgrund eines fehlenden Abreißseils. Das Abreißseil ist am Anhänger fixiert und wir über die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs gelegt. Sollte die Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger unterbrochen werden, löst das Abreißseil eine Bremsung des Anhängers aus.
Erst nach Entladung der überschüssigen Fracht wurde die Weiterfahrt zur nächsten Werkstatt zwecks Anbringung des Abreißseils gestattet.
Nach Beendigung der Kontrolle zogen die Einsatzkräfte auf dem Weg zur Dienststelle einen Pkw mit einem Fahrzeugtransportanhänger aus dem Verkehr. Der auf dem Anhänger befindliche Pkw war nicht ordnungsgemäß gesichert. Hier drohen 60 Euro und ein Punkt.
125 Euro und ein weiterer Punkt drohen, weil die Anhängelast überschritten war. Das Gespann wurde aufgrund der festgestellten Mängel stillgelegt und darf seinen Weg erst fortsetzen, wenn das Gewicht der Ladung und die Ladungssicherungsvorschriften den Vorschriften entsprechen.
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