Katzenfütterungsautomat zeichnet Privatsphäre auf/Korrektur
Eine 23 Jahre alte Gelsenkirchenerin hat am vergangenen Samstagmorgen, 19. November 2022, 0.17 Uhr, die Polizei gerufen und eine Strafanzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gestellt. Den Beamten gegenüber gab sie an, dass ein unbekannter Tatverdächtiger Ton- und Videoaufnahmen aus ihrer Wohnung gefertigt und sie teilweise bereits in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht habe. Für die Aufnahmen nutzte er einen Katzenfütterungsautomaten, der in der Wohnung stand und über ein Wlan-Zugang verfügt.
Die Polizei empfiehlt, privaten Wlan-Netze vor unerlaubten Zugriffen zu schützen und Geräte, die über einen solchen Zugang sowie über eine Kamera und/oder ein Mikrofon verfügen, nicht im Sicht- und Hörbereich zu nutzen, sofern die Privatsphäre betroffen ist.
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Polizei Gelsenkirchen
Thomas Nowaczyk
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