(BC) Riedlingen – 16-Jähriger mit Softairwaffe unterwegs / Auf einem Kleinkraftrad hatte ein Jugendlicher verbotenerweise eine Waffe dabei.

Beamte des Polizeireviers Riedlingen kontrollierten am Freitagabend gegen 21.15 Uhr den 16-Jährigen, der mit einem Kleinkraftrad auf der Neue Unlinger Landstraße unterwegs war. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Jugendliche nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Zweirad hatte. Als sie das Gefährt näher in Augenschein nahmen, entdeckten sie unter der Sitzbank eine Softairwaffe. Der Erwerb ist erst ab 18 Jahren erlaubt und zum Führen ist ein Waffenschein erforderlich. Diesen konnte der 16-Jährige natürlich nicht vorweisen. Er wird deshalb wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Waffengesetz angezeigt. Auch sein 15 Jahre alter Sozius kam nicht ungeschoren davon. Bei ihm bestand der Verdacht, dass er unter Betäubungsmitteleinfluss stand. Er hatte etwas Amphetamin und mehrere hundert Euro Bargeld dabei. Der Junge versuchte sich der weiteren Kontrolle zu entziehen und wehrte sich nach Kräften, als ihn die Beamten festhielten. Ihn erwartet deshalb eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. ++++++++++++++++2384761 Polizeiführer vom Dienst/Schni Tel. 0731/188-1111 E-Mail: ulm.pp.fest.flz@polizei.bwl.de Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de