32-Jähriger bezahlt seine Geldstrafe und erspart sich damit einen Gefängnisaufenhalt
Die Bundespolizei hat am Mittwoch den Haftbefehl gegen einen 32-jährigen Mann vollstreckt. Weil er eine offene Geldstrafe bezahlen konnte, ersparte er sich einen Gefängnisaufenthalt.
Eine Streife der Bundespolizei hatte gegen 08:30 Uhr im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung an der BAB 30 einen mit zwei Personen besetzten PKW auf dem Parkplatz Waldseite Süd angehalten und kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Personalien der zwei Insassen stellten die Beamten fest, dass der 32-jährige niederländische Beifahrer durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück per Haftbefehl gesucht wurde. Aus einer Verurteilung im Jahr 2021 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte er noch eine Geldstrafe von 440,- Euro zu bezahlen oder eine Restersatzfreiheitsstrafe von 11 Tagen zu verbüßen.
Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe konnte der 32-Jährige die Vollstreckung der Restersatzfreiheitsstrafe abwenden und ersparte sich damit den Aufenthalt im Gefängnis.
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