Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 22.12.2022
++Überladene Lkw++
Jemgum/ BAB 31 - Überladene Lkw
In den Nachmittagsstunden des 21.12.2022 führten Einsatzkräfte der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Leer/Emden Schwerpunktkontrollen im Schwerlastverkehr durch. Dabei wurden auch Schwerlastfahrzeuge mit Überladung festgestellt. In einem Fall wurde bei einem Futtermitteltransport eine Überladung von 3900 kg festgestellt, was einer prozentualen Überladung von 9,75 Prozent bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 40.000 kg entsprach. Ein weiterer Sattelzug, welcher ebenfalls Futtermittelgeladen hatte, wies eine Überladung von vorwerfbaren 4240 kg und somit 10,6 Prozent bei einem zulässigen Gesamtgewicht von ebenfalls 40.000 kg auf.
Eine Überladung von 9,75 oder von 10,6 Prozent mag auf den ersten Blick von so manchem als nicht so hoher Wert verstanden oder erkannt werden. Jedoch ist Sicherstellung der Verkehrssicherheit bei Fahrzeugen, die jährlich mehrere Tonnen Ladung transportieren, eine große Herausforderung. Daher ist laut der Straßenverkehrsordnung auch für Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht vorgesehen, welches für alle im Geltungsbereich bewegten Fahrzeuge gilt. Eine Überladung hat auf den Betrieb des betreffenden Fahrzeuges ungeahnte Folgen. Die Schwerlastfahrzeuge sind bauartbedingt für ihr zulässiges Gesamtgewicht ausgelegt. Von den rechtlichen Folgen mal völlig abgesehen, kann jede Erhöhung dieser Werte eine Veränderung des Fahr-und Bremsverhaltens zur Folge haben. Denn z.B. Fahrwerk, Bremsen und auch die Bereifung sind schließlich nur für eine bestimmte Ladungsmenge ausgelegt. Der Bremsweg alleine schon verlängert sich. Die höhere anzuhaltende Masse und das erhöhte Gewicht auf den einzelnen Achsen kann zu einem nicht kontrollierbaren Fahrverhalten des gesamten Lastzuges führen. Schwere Unfälle können eine Folge sein. Es wird daher empfohlen, das Gewicht der zu transportierenden Ladung vorab genau zu überprüfen und auch das zulässige Gesamtgewicht des Lastzuges noch einmal zu kontrollieren. Auch eine Wiegung des Fahrzeuges bringt den Fahrer und auch den verantwortlichen Halter auf die sichere Seite. Überladungsgrenzen gelten natürlich nicht nur für Schwerlastfahrzeuge, sondern auch für alle anderen Kraftfahrzeuge. Häufig fallen zum Beispiel auch Pkw mit Wohnanhänger auf, die nicht nur überladen, sondern auch falsch beladen sind. In diesen Fällen ist es wichtig das Leergewicht des Fahrzeuges zu kennen und die Zuladung zu berechnen, wobei z.B. im Zugfahrzeug Fahrer und Beifahrer als Ladung berechnet werden müssen. Auch ist in diesen Fällen die richtige Positionierung der Ladung wichtig. Wer sich unsicher ist, fragt einfach den Fachmann oder informiert sich über die verfügbaren und zahlreichen Fachseiten zum Thema online.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Leer/Emden
Svenia Temmen
Pressestelle
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