Einkommensgrenzen für Wohngeldbezug steigen zum 1. Januar 2023 deutlich

Mit der Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, steigen die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld in Mecklenburg-Vorpommern deutlich an. Viele Menschen können nach der Reform erstmals Wohngeld erhalten und so eine finanzielle Unterstützung zu den gestiegenen Wohn- und Heizkosten erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten von zurzeit 22.000 Haushalten wird sich ungefähr verdreifachen. Landesbauminister Christian Pegel nannte einige Orientierungswerte: "Die Einkommensgrenzen steigen bis in die unteren mittleren Einkommen hinein. Beispielsweise können viele alleinlebende Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttorente von bis zu 1.500 Euro und viele alleinstehende Erwerbstätige mit einem Bruttolohn von bis zu 2.000 Euro Wohngeld erhalten. Eine Familie mit einem Kind und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 3.500 Euro brutto oder eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 4.500 Euro brutto können künftig ebenfalls wohngeldberechtigt sein. Je nach Haushaltssituation, Wohnort und Höhe der Miete ist ein Wohngeldanspruch zum Teil auch bei höheren Einkünften möglich." Starre Einkommensgrenzen gibt es beim Wohngeld nicht. Christian Pegel empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern daher, mit dem digitalen Wohngeldrechner des Zweckverbands Elektronische Verwaltung https://wohngeld-mv.de/Rechner/ unverbindlich zu prüfen, ob sie für den Wohngeldbezug in Frage kommen. Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de