Mit umgebautem Fahrrad unterwegs
Auf der Bundesstraße 517 in Höhe des Bahnhofs von Altenhundem fiel Polizeibeamten ein Fahrradfahrer auf, der mit einem augenscheinlich umgebauten Rad unterwegs war. Die Beamten erkannten, dass an diesem ein Verbrennungsmotor angebracht war und sich dieses ohne Eigenleistung fortbewegte. Daraufhin hielten die Polizisten den 23-jährigen Fahrer an. Dieser gab an, dass Fahrrad eigenständig umgebaut zu haben. Die eingesetzten Beamten überprüften mittels Rollprüfstand die mögliche Höchstgeschwindigkeit. Dabei stellten sie fest, dass diese über 50 km/h lag. Damit wäre das Fahrrad versicherungspflichtig und die Fahrt nur mit Führerschein erlaubt. Über beides verfügte der 23-Jährige nicht. Ein 21-Jährger gab vor Ort an, ebenfalls mit dem Fahrrad gefahren zu sein. Die Polizisten schrieben jeweils eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zudem wurde der 23-Jährige noch vor Ort dazu aufgefordert, den Motor abzumontieren.
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