Bei Verkehrskontrolle falsche Personalien angegeben – Fahrt ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss
Freitag (06.01.2023) gegen 17 Uhr stoppten Polizisten auf der Wehringhauser Straße einen 27-Jährigen mit einem Audi für eine Verkehrskontrolle. Der Hagener händigte den Beamten lediglich einen Fahrzeugschein aus, einen Führerschein konnte er nicht vorweisen. Auf seinen Personalausweis angesprochen erwiderte der Mann darüber hinaus, dass er diesen "nur besitzen und nicht mitführen müsse".
Nachdem er um mündliche Angaben gebeten wurde, ergab eine Abfrage im polizeilichen Informationssystem, dass gegen die genannte Person eine Fahrerlaubnissperre besteht. Der 27-Jährige wollte sich zunächst nicht weiter äußern. Als ihm eröffnet wurde, dass er zur weiteren Verifizierung seiner Angaben mit zur Wache kommen muss, gab er schließlich an, den Polizisten die Personalien seines Bruders genannt zu haben. Er sei nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ein freiwilliger Drogenvortest zeigte an, dass der Hagener Kokain konsumiert hatte. Nachdem er die Beamten zur Polizeiwache begleiten musste, gab er im weiteren Verlauf eine Blutprobe ab. Seine Personalien konnten zudem festgestellt und bestätigt werden.
Der Fahrzeugschlüssel sowie der Fahrzeugschein wurden im Verlauf des weiteren Tages durch die Halterin des Audi auf der Wache abgeholt. Sie erhielt eine gesonderte Strafanzeige (Halterduldung). Der 27-Jährige erhielt Anzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie wegen falscher Namensangabe. (arn)
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