Kleinkraftrad nach Verfolgung sichergestellt

Am Montag (09.01.) wollten Polizeibeamte des Verkehrsdienstes gegen 17:20 Uhr einen Rollerfahrer kontrollieren. Der 22-jährige Dormagener befuhr mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit unter anderem die Roggendorfer Straße in Dormagen. Als die Polizeibeamten auf sich aufmerksam machten und den Dormagener zum Anhalten aufforderten, beschleunigte dieser nochmals und flüchtete zunächst über die Raiffeisenstraße. Die Polizisten konnten dem Dormagener nicht weiter folgen, konnte ihn aber an seiner Wohnanschrift antreffen und kontrollieren. Hier stellte sich heraus, dass der Dormagen lediglich im Besitz einer Mofaprüfbesscheinigung ist und somit ein Kleinkraftrad bis 25km/h fahren darf. Da der Dormagener nach ersten Erkenntnissen offensichtlich deutlich schneller unterwegs war, muss er sich jetzt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Ebenso kann sich in solchen Fällen die Zulassungspflicht und die damit einhergehende Versicherungspflicht verändern. Daher wird sich der Dormagener auch wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen. Der Roller des 22-Jährigen wurde zur Erstellung eines Gutachtens über die technischen Veränderungen sichergestellt. Das Verkehrskommissariat in Meerbusch hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: