Wohngeldempfänger erhalten Ende Februar Heizkostenzuschuss
Zum zweiten Mal erhalten Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern einen Heizkostenzuschuss: Wohngeldempfängerinnen und -empfänger, Auszubildende, Studierende und Fortbildungsteilnehmende mit staatlicher Förderung wie beispielsweise BAföG erhalten weitere Unterstützung. "Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses an anspruchsberechtigte Wohngeldhaushalte wird voraussichtlich Ende Februar 2023 erfolgen", sagte Bauminister Christian Pegel in Schwerin und führte weiter aus:
"Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeld erhalten 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 540 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es zusätzlich 100 Euro. Es ist nicht nötig, einen Antrag zu stellen. Anspruchsberechtigt in Mecklenburg-Vorpommern sind schätzungsweise rund 27.000 Haushalte." Im Vergleich zum Heizkostenzuschuss im Sommer vergangenen Jahres wurden die Beträge deutlich angehoben. Damit wird auf die deutlichen Preissteigerungen im zweiten Halbjahr 2022 reagiert. Damals bekam ein Ein-Personen-Haushalt 270 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt 350 Euro und für jede weitere Person im Haushalt gab es zusätzlich 70 Euro.
Empfängerinnen und Empfänger von BAföG und Aufstiegs-BAföG erhalten 345 Euro. In unserem Land sind davon etwa 7.300 Studierende und 1.700 Schülerinnen und Schüler gut 1.100 Personen in einer Fortbildung betroffen.
Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2022 in mindestens einem Monat Wohngeld, BAföG oder Aufstiegs-BAföG bezogen wurde. Zuständig für die Gewährung des zweiten Heizkostenzuschusses sind in M-V die kommunalen Wohngeldbehörden (Städte, Gemeinden und Ämter), die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung (Landkreise und kreisfreie Städte) sowie die Studierendenwerke.
"Ich bedanke mich bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städte, Gemeinden und Ämter, die wieder dafür sorgen, dass insbesondere die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger schnellstmöglich die finanzielle Hilfe erhalten", so Minister Pegel.
Hintergrund
Durch das Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 9. November 2022 (BGBl. I S. 2018) hat die Bundesregierung einen zweiten Heizkostenzuschuss geregelt. Die Zahlungen werden vollständig vom Bund getragen.
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Mecklenburg-Vorpommern
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