34-Jähriger wollte durch Täuschung Gefängnisaufenthalt entkommen

Erfolgloser Täuschungsversuch eines 34-jährigen Deutschen. Bei einer Kontrolle der Bundespolizei, gab er sich als sein Bruder aus. Das nützte ihm aber nichts, am Ende musste er für rund fünfeinhalb Monate ins Gefängnis. Der 34-Jährige war am Donnerstagmittag mit einem Kleintransporter aus den Niederlanden in das Bundesgebiet eingereist. Zivilfahnder der Bundespolizei stoppten das Fahrzeug auf dem Parkplatz Waldseite Süd an der Autobahn 30 und kontrollierten den Fahrer. Gegenüber den Beamten gab der 34-Jährige an, dass er weder Ausweisdokumente noch seinen Führerschein dabeihätte. Allerdings hatten die Bundespolizisten erhebliche Zweifel an seinen Angaben zur Person, hatten sie doch Dokumente mit abweichenden Personalien in dem Auto gefunden. Zu Recht, wie sich kurz darauf herausstellte. Die Beamten fanden heraus, dass der Mann die Personalien seines Bruders angegeben hatte. Er selbst wurde nämlich gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht. Im Jahr 2019 war er wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und im Jahre 2020 wegen Fahren ohne Führerschein verurteilt worden. Zusammengefasst musste der 34-Jährige noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 162 Tagen verbüßen oder eine Geldstrafe von 3.240 Euro begleichen. Da er unbekannten Aufenthalts war, wurde er per Haftbefehl gesucht. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, brachten ihn die Bundespolizisten für die nächsten fünfeinhalb Monate in eine Justizvollzugsanstalt. Außerdem besitzt der 34-Jährige keinen Führerschein. Darum wird nun zusätzlich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen ihn ermittelt. Darüber hinaus interessierten sich zwei Staatsanwaltschaften für den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes. Sie hatten den 34-Jährigen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim Marion Groenewold Mobil: 0162-2618054 E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.de