Uneinsichtiger Autofahrer nach Gerichtsverhandlung von Polizei festgestellt

Fulda. Normalerweise sollte man denken, dass eine Anklage nach der Begehung einer Straftat und die anschließende Gerichtsverhandlung einem Straftäter eine Lehre sein sollten. Dies trifft so nicht auf einen 35-jährigen Mann aus dem Landkreis Fulda zu. Er wurde am Donnerstag (12.01.) vom Amtsgericht in Fulda wegen des mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Dennoch spazierte er aus dem Gerichtsgebäude heraus, ging geradewegs zu seinem Auto und wollte nach Hause fahren. Aber von vorne: Im Februar 2022 führten Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes Fulda eine Verkehrskontrolle in Fulda durch bei der sie den 35-Jährigen anhielten. Dabei konnte er nur seinen ausländischen Führerschein vorlegen. Dieser war allerdings nicht mehr gültig, da der Mann bereits seit mehreren Jahren in Deutschland lebt. In diesem Fall sieht des Gesetz vor, dass Nicht-EU-Bürger ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen müssen. Gegebenenfalls ist dann sogar noch Unterricht in einer Fahrschule nötig. Die Ermittlungen ergaben seinerzeit, dass der Beschuldigte bereits in drei Fällen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt worden war und sogar schon vor Gericht gestanden hatte. Scheinbar hatte der Mann jedoch nichts aus der Bestrafung gelernt, da er in der Folge keinen deutschen Führerschein beantragte. Am Donnerstag (12.01.) fand nun eine weitere Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht in Fulda statt. Der "Verkehrssünder" war angeklagt, im Jahr 2022 in vier Fällen an unterschiedlichen Orten in Hessen ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Erschwerend kam noch hinzu, dass er eigentlich in gleicher Sache noch eine Bewährungsstrafe bis in den September verbüßen musste und eine Fahrerlaubnissperre für eineinhalb Jahre vorlag. Der Richter am Amtsgericht Fulda verurteilte den 35-Jährigen in der Folge zu einer Haftstrafe, die für die Zeit von vier Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. In seiner Urteilsverkündung belehrte der Vorsitzende den Angeklagten eindringlich - leider ohne Erfolg. Als Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes Fulda kurze Zeit später auf dem Rückweg zu ihrer Dienststelle waren, erkannten sie den 35-Jährigen hinter dem Steuer seines Autos und hielten ihn an. Sie konfrontierten ihn, sprichwörtlich kopfschüttelnd, mit seinem Verhalten: Verurteilt zu einer Haftstrafe auf Bewährung wegen des fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis, geht er direkt aus dem Gerichtssaal heraus und setzt sich offensichtlich erneut ans Steuer seines Autos. Der 35-Jährige wird sich nun erneut vor Gericht für sein Fehlverhalten verantworten müssen. Regionaler Verkehrsdienst Fulda Kontakt: Polizeipräsidium Osthessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Severingstraße 1-7, 36041 Fulda Telefon: 0661 / 105-1099 E-Mail: pressestelle.ppoh@polizei.hessen.de (nur Mo. bis. Fr. - tagsüber) Zentrale Erreichbarkeit: Telefon: 0661 / 105-0