Norderstedt – Verkehrskontrollen im Stadtgebiet – Polizei führt Geschwindigkeitsmessungen durch
Am Mittwoch (25.01.2023) haben Beamte des Polizeireviers Norderstedt im Norderstedter Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
In der Zeit zwischen 08:15 Uhr und 09:30 Uhr führten die Beamten eine Kontrolle in einer 30-Zone durch.
Im Rahmen der Schulwegsicherung wurden während einer einstündigen Kontrolle im Friedrichsgaber Weg/ Häwelmannweg bei sechs Fahrzeugführerin eine überhöhte Geschwindigkeit festgestellt und entsprechend geahndet.
Einen weiteren Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld für das Telefonieren während der Fahrt.
Für das Telefonieren beginnt die Sanktionshöhe bei 100 Euro. Sollte während des Verstoßes eine Gefährdung vorliegen, werden sofort ein einmonatiges Fahrverbot verhängt und 150 Euro Geldbuße fällig. Im Falle eines tatsächlichen Unfalls, also mit Sachbeschädigung, beträgt die Sanktionshöhe 200 Euro. Auch hier tritt dann ein einmonatiges Fahrverbot in Kraft. Das Verbot betrifft aber nicht nur die Lenkenden von Kraftfahrzeugen, sondern auch die Radfahrenden; die Sanktionshöhe beginnt hier mit 55 Euro.
Eine weitere Kontrolle wurde in der Ulzburger Straße/ Waldstraße durchgeführt.
In der Zeit zwischen 10:30 Uhr und 13:20 Uhr wurde bei fünf Fahrzeugführern ein nicht angelegter Sicherheitsgurt festgestellt. In diesen Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro eingeleitet.
Die passiven Sicherheitssysteme moderner Kraftfahrzeuge (Airbag, Gurt, Gurtstraffer etc.) können nur im Zusammenwirken optimal funktionieren, um größtmöglichen Schutz der Insassen zu bieten. Sicherheitsgurte retten Leben. Die Schwere der Unfallfolgen bzw. ob ein Fahrzeuginsasse unverletzt bleibt oder stirbt, hängt oftmals davon ab, ob ein Sicherheitsgurt angelegt war oder nicht.
Des Weiteren wurden drei Handy-Verstöße geahndet. Die Polizei appelliert hier noch einmal an die Verkehrsteilnehmer:
Telefonieren und Texten während der Fahrt erhöht das Unfallrisiko erheblich. Bei 50 km/h legt ein Fahrzeug etwa 14 Meter pro Sekunde zurück. Der "Zwei-Sekunden-Blick" auf das Handy bedeutet also knapp 30 Meter Blindflug.
Höhere Geldbußen und Fahrverbote drohen, wenn man mit einem Handy, Tablet o. ä. in der Hand am Steuer angetroffen wird. Die Sanktionshöhe beginnt bei 100 Euro. Sollte während des Verstoßes eine Gefährdung vorliegen, werden sofort ein einmonatiges Fahrverbot verhängt und 150 Euro Geldbuße fällig. Im Falle eines tatsächlichen Unfalls beträgt die Sanktionshöhe 200 Euro. Auch hier tritt dann ein einmonatiges Fahrverbot in Kraft. Das Verbot betrifft aber nicht nur die Lenkenden von Kraftfahrzeugen, sondern auch die Radfahrenden; die Sanktionshöhe beginnt hier mit 55 EUR.
Das Polizeirevier Norderstedt wird derartige Kontrollen wiederholen.
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