BPOLD FRA: Zwei hohe Geldstrafen als Preis für die Freiheit – notorischer Schwarzfahrer muss in Haft
Weil er eine offene Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro vor seiner geplanten Ausreise nach Istanbul / Türkei begleichen konnte, bleiben einem 34-jährigen Spanier 40 Tage Gefängnisaufenthalt erspart.
Bundespolizisten nahmen den Mann am 29. Januar bei der Passkontrolle am Flughafen Frankfurt fest. Im Januar 2020 erließ das Amtsgericht Biberach an der Riß wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einen Strafbefehl gegen den Spanier. Weil er den Betrag schuldig blieb, suchte die Staatsanwaltschaft Ravensburg seit Oktober 2021 mit Haftbefehl nach ihm.
Einschließlich der noch ausstehenden Verfahrenskosten zahlte der Gesuchte 1673,50 Euro und setzte seine Reise anschließend fort.
Gleich mit zwei Haftbefehlen ließ die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nach einer 27-Jährigen suchen. Bundespolizisten verhafteten die Rumänin am 28. Januar bei ihrer Ankunft aus Bukarest.
Sie war im Februar 2020 wegen Steuerhinterziehung und Erschleichens von Leistungen verurteilt worden. Da sie im Anschluss untergetaucht war, suchte man zwischenzeitlich mit Haftbefehl nach der Frau.
Für die offenen Geldstrafen und Verfahrenskosten zahlte die Frau insgesamt 1.734 Euro und durfte dann einreisen.
Seine Schwarzfahrt im Intercityexpress von Aachen nach Frankfurt wurde einem 20-jährigen algerischen Staatsangehörigen am 28. Januar zum Verhängnis. Eine alarmierte Streife der Bundespolizei kontrollierte den Mann am Fernbahnhof des Frankfurter Flughafens, weil er ohne Fahrschein unterwegs war. Da er keine Ausweisdokumente vorweisen konnte, überprüften die Bundespolizisten seine Fingerabdrücke, um die Identität zweifelsfrei zu klären.
So stand nur kurze Zeit später fest, dass die Staatsanwaltschaft Ulm bereits seit November 2022 per Haftbefehl nach dem 20-Jährigen suchen ließ. Im Juni 2022 war er vom Amtsgericht Ulm verurteilt worden, weil er auch dort ohne Fahrschein unterwegs gewesen war.
Da er die Geldstrafe in Höhe von 500 nicht begleichen konnte, sitzt der Mann nun ersatzweise für 50 Tage hinter Gittern. Die Bundespolizei lieferte ihn in die Justizvollzugsanstalt Darmstadt ein.
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