Mit Handy am Ohr, aber ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs
Bei einer Verkehrskontrolle aufgrund eines Handyverstoßes, stellten Polizeibeamte der Polizeiwache Warburg fest, dass der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Die Kontrolle ereignete sich am frühen Sonntagabend, 29.01.2023, im Warburger Ortsteil Rimbeck. Da der 33-jährige Fahrer eines aus einem Transporter und einem Anhänger bestehenden Gespanns mit seinem Handy telefonierte, wurde er vor Ort angehalten und kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann aus Nordhessen nicht über die notwendige Fahrererlaubnis zum Führen des Gespanns verfügt. Ihn erwartet nun neben dem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Handyverstoßes, ein Strafverfahren aufgrund von Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Da der Halter des Transporters die Fahrt zugelassen hat, sieht er sich nun einem Strafverfahren wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgesetzt. /buc
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