(BC) Biberach – Betriebserlaubnis erloschen / Am Donnerstag stoppte die Polizei in Biberach einen Tuner.

Gegen 14.40 Uhr kontrollierte die Polizei den VW eines 39-Jährigen in der Olgastraße. Der Pkw fuhr in Richtung Kolpingstraße und wurde einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten stellten am Fahrzeug mehrere technische Veränderungen fest. So war eine unzulässige Reifengröße und Fahrwerksfedern verbaut, ohne dass diese Teile einem Sachverständigen gezeigt worden waren. Die Polizisten führten mit dem Fahrer ein verkehrserzieherisches Gespräch. Sie händigten dem Mann einen Mängelbericht aus. Wenn der 39-Jährige weiter mit dem Auto fahren will, muss er das Fahrzeug so umbauen oder abnehmen lassen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr wesentlich beeinträchtigt ist. Auf den Fahrer kommt nun auch eine Anzeige zu. Er muss deshalb mit einem Bußgeld von mindestens 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Polizei empfiehlt beim Kauf und Einbau von Tuningartikeln auf Qualität und auf die rechtlichen Vorgaben zu achten. Sind Fahrzeuge auf unzulässige Weise getunt, können sie zu einem erheblichen Risiko im Straßenverkehr werden. Deshalb drohen rechtliche und auch finanzielle Folgen. Autos und Tuningteile werden ständig weiterentwickelt und müssen gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Produkte mit allgemeiner Betriebserlaubnis oder Teilegutachten gewährleisten dem Kunden geprüfte Qualität, problemlose Eintragung und dauerhaften Spaß am Tuning. Deshalb rät die Polizei, nur Produkte mit gesetzeskonformen Zulassungspapieren zu kaufen. "Finger weg von Teilen, für die ein Verkäufer keine ABE oder kein Teilegutachten anbieten kann. Ansonsten kann das billige Teil ein teurer Spaß werden, denn von illegalen Teilen können nicht einschätzbare Risiken und Gefahren ausgehen", so die Polizei weiter. ++++0223326(TH) Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de