Schenefeld (bei Hamburg) – Kontrolle des Handels mit Elfenbein
Gemeinsame Pressemitteilung des Landesamtes für Umwelt und der Polizeidirektion Bad Segeberg
Einsatzkräfte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn und drei Sachverständige für Artenschutz vom Landesamt für Umwelt haben am gestrigen Sonntag (05.02.2023) eine Kontrolle auf einem Antikmarkt in Schenefeld durchgeführt.
Der Schwerpunkt der Kontrolle lag auf dem Verkauf bzw. in Verkehr bringen von Elfenbein.
Zum Schutz der wildlebenden Population der Elefanten hat die Europäische Union die Vermarktung von Elfenbein in der EU sowie die kommerzielle Ein- und Wiederausfuhr im letzten Jahr noch einmal verschärft und den Handel weitgehend verboten.
Nähere Informationen zur Rechtslage bietet das Bundesamt für Naturschutz unter
https://www.bfn.de/elfenbein
Entsprechend ist der Handel mit Elfenbein bzw. den daraus gefertigten Produkten bis auf sehr wenige Ausnahmen verboten.
Ausnahmen gelten nur für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 und Antiquitäten, die vor dem 03.03.1947 hergestellt wurden und vor allem für Museen vorgesehen sind. Diese dürfen nur mit entsprechenden Genehmigungen auch weiterhin gehandelt werden.
Der Besitz aus legalen Altbeständen ist weiterhin frei.
Ansprechpartner für etwaige Genehmigungen ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für Umwelt.
Insgesamt stellten die Beamten sechs Stände fest, an denen Elfenbein überwiegend in Form von Schmuck zum Kauf angeboten wurde.
Es handelte sich unter anderem um Ketten, Ringe und zwei Bibeln.
Die Polizisten beschlagnahmten die Waren und leiteten in sechs Fällen Strafverfahren ein.
Nach einer ersten Schätzung dürfte sich der Wert der beschlagnahmten Gegenstände auf circa 4.000 Euro belaufen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
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Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Lars Brockmann
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