(GP) Geislingen an der Steige – Nicht um den Schaden gekümmert / Am Montag beschädigte ein Unbekannter einen geparkten Mercedes in Geislingen.
Zwischen 5.45 Uhr und 14.10 Uhr beschädigte ein Unbekannter ein fremdes Auto. Dies geschah vermutlich beim Ein- oder Ausparken. Der Mercedes stand auf einem überdachten Parkplatz in der Bahnhofstraße und wurde am hinteren linken Kotflügel touchiert. Der Verursacher fuhr davon, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Die Polizei Geislingen ermittelt nun nach dem Unbekannten. Dies dient auch der Schadensregulierung. Der Unbekannte hinterließ einen Schaden von etwa 2.000 Euro. Die Polizei bittet Zeugen, sich unter Tel. 07331/93270 zu melden.
Hinweis der Polizei:
Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund darf der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegfahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst drohen Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
++++0248476(TH)
Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de