Trotz waghalsiger Flucht: Polizisten ermitteln Raser
SI / Bielefeld / A 30 / Löhne - Ein 39-jähriger, polizeibekannter Löhner beabsichtigte am Sonntag, 26.02.2023, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen und muss sich nun wegen zahlreicher Verstöße im Straßenverkehr verantworten.
Beamte der Autobahnpolizei wurden gegen 02:45 Uhr auf einen Opel Corsa aufmerksam, der auf der A 30 in Richtung Osnabrück fuhr. Vor der Anschlussstelle Löhne gaben die Beamten dem Fahrer zu verstehen, dass er ihnen folgen sollte. Unmittelbar vor der Abfahrt beschleunigte der Opelfahrer jedoch und versuchte zu fliehen. Er bog scharf nach rechts in die Auffahrt der Anschlussstelle Löhne und verließ die Autobahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Da sich zu diesem Zeitpunkt kein Gegenverkehr auf der Auffahrt befand, kam es zu keinem Zusammenstoß.
Auch im weiteren Verlauf seiner Flucht, zeigte der 39-Jährige ein rücksichtloses Verhalten, wobei er die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehrfach überschritt und den Blinker nicht betätigte.
Die Polizisten folgten dem Opel bis in die Lübbecker Straße in Löhne, wo der Fahrer vor einer Garage zum Stehen kam. Die Polizisten lenkten den Streifenwagen direkt hinter den Opel, um ein erneutes Entkommen zu verhindern. In diesem Moment setzte der Opelfahrer zurück und kollidierte mit den Streifenwagen. Beide Fahrzeuge wurden dabei leicht beschädigt.
Daraufhin ergriff der Fahrer fußläufig die Flucht. Seine beiden Beifahrer stiegen ebenfalls aus dem Fahrzeug und beteuerten, den Fahrer erst am Abend kennengelernt zu haben.
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Fahrer um einen 39-jährigen Löhner handelte, gegen den bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt wurde.
Im Fahrzeuginneren entdeckten die Beamten mehrere Tütchen mit Tabletten und weißem Pulver. Ein hinzugerufener Rauschgiftspürhund fand keine weiteren Betäubungsmittel.
Die Beamten stellten den Opel sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den 39-Jährigen wegen des unbefugten Gebrauchs von Kraftwagen, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, verbotenes Kfz-Rennen, Unfallflucht und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
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