Nach Schussabgabe und Körperverletzungen bei Fasnetsveranstaltungen: Haftbefehl gegen 19-Jährigen erlassen (Rottenburg)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Nachtrag zu den Pressemeldungen vom 04.02.2023 / 12 Uhr und 20.02.2023 / 16.59 Uhr
Nach der Schussabgabe aus einer Schreckschusswaffe vor einem Schwalldorfer Festzelt am 4. Februar 2023 und dem Angriff auf zwei Fastnetsbesucher zwei Wochen später in Wurmlingen ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und der Polizeiposten Bodelshausen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen einen 19 Jahre alten Mann. Dieser befindet sich seit Freitag wegen dieser Delikte in Untersuchungshaft.
Ihm wird zur Last gelegt, durch die Schussabgabe aus einer Schreckschusswaffe in Schwalldorf einen 17 und einen 49 Jahre alten Veranstaltungsbesucher leicht verletzt zu haben. Zeugenhinweise hatten auf die Spur des 19-jährigen Tübingers geführt. Bei einer am Morgen des 10. Februar 2023 erfolgten Durchsuchung fanden und beschlagnahmten die Beamten Munition einer Schreckschusswaffe.
Offenbar unbeeindruckt von den gegen ihn geführten Ermittlungen soll der Tatverdächtige am 18. Februar 2023 auf zwei 21 und 24 Jahre alte Besucher einer Fasnetsveranstaltung in Wurmlingen eingeschlagen haben. Dabei kam offenbar auch ein Schlagstock zum Einsatz. Während der 21-Jährige leichte Verletzungen davontrug, musste sein 24 Jahre alter Begleiter zur weiteren Behandlung vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden.
In der Folge erwirkte die Staatsanwaltschaft Tübingen einen richterlichen Haftbefehl gegen den Heranwachsenden, worauf der bereits einschlägig wegen Körperverletzungsdelikten polizeibekannte Deutsche im Laufe des Freitags (24.02.2023) an seiner Wohnanschrift festgenommen wurde. Er wurde im Anschluss der Haftrichterin beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, die den Haftbefehl in Vollzug setzte. Der 19-Jährige wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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