Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden vom 01.03.2023
++Polizei kontrolliert Kleintransporter++
Am 28.02.2023 kontrollierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Polizeiinspektion Leer/Emden auf der A 31 und der A 28 im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle Kleintransporter. In der Vergangenheit waren in dieser Fahrzeugklasse bereits häufiger Verstöße (Überladung, Lizenzpflicht, Mitführen von Tageskontrollblättern) festgestellt worden, sodass am gestrigen Tag eine gezielte Kontrolle stattfand. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr wurden insgesamt 30 Fahrzeuge kontrolliert, wobei es bei jedem zweiten Fahrzeug zu Beanstandungen kam. In 16 Fällen wurden Verstöße gegen die Mitführpflicht von Tageskontrollblättern festgestellt und mehr als 20 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. In fünf Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. Aufgrund einer fehlenden Fahrerbescheinigung wurde einem Fahrer die Arbeitsaufnahme untersagt, das Unternehmen musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3150 Euro zahlen und das Fahrzeug von einem Ersatzfahrer weitergefahren werden. Der nordmazedonische Fahrer arbeitete für ein polnisches Transportunternehmen. Da der Fahrer nicht aus einem EU- Staat stammt, ist laut einer EU- Verordnung eine Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterverkehr erforderlich. Anhand der Bescheinigung ist ersichtlich, dass der Fahrer tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis steht, dieser versichert ist und Sozialabgaben geleistet werden. In einem weiteren Fall transportierte ein niederländisches Transportunternehmen mit einer Sattelzugmaschine mit Auflieger einen LKW. Der Fahrer hatte bereits seit 2018 keine Berufskraftfahrerqualifikation mehr, sodass er den Beruf des Kraftfahrers nicht mehr ausüben darf. Zudem war das Kontrollgerät nicht mehr funktionsfähig und musste in einer Fachwerkstatt repariert werden. Der LKW wurde an Ort und Stelle abgeladen und der Fahrer musste seine Fahrt mit dem nicht beladenen Sattelzug fortsetzen. Weiterhin wurde bei einem rumänischen Fahrzeugführer ein Haftbefehl in Höhe von 535 Euro vollstreckt.
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