BPOLI L: Wenn „der Schutzmann“ dreimal klingelt…

...kann es sein, dass er einen Haftbefehl vollstrecken will. So geschehen gestern Nachmittag in Eilenburg und Leipzig. ________________ Gegen Mittag klingelte die Bundespolizei bei einem 31-jährigen Venezueler in Leipzig. Im Oktober des letzten Jahres wurde der Mann wegen sei-ner unerlaubten Einreise nach Deutschland rechtskräftig zu einer Strafe von 59 Tagessätzen a´ 10EUR verurteilt. Da er die Strafe nicht bezahlte, stellte die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Haftbefehl gegen ihn aus. Diesen vollstreckte die Bundespolizei gestern. Gegen eine Zahlung der ausstehenden 667,50 EUR, inklusive Verfahrenskosten, durfte der Mann auf freiem Fuß bleiben. Da die Beamten bei seiner Durchsuchung jedoch noch Betäubungsmittel in seiner Jackentasche fanden, wurde gegen den 31-Jährigen ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet. Nur wenig später, gegen 15:45 Uhr klingelten die Beamten bei einer 44-jährigen Deutschen in Eilenburg. Sie wurden sowohl mit einem Vollstreckungshaftbefehl als auch mit einem Sitzungshaftbefehl gesucht. Das Amtsgericht Stadtroda hatte sie zu einem Tag Erzwingungshaft bzw. zu einer Geldbuße von 35EUR verurteilt. Die Haftstrafe konnte die 44-Jähre vorerst abwehren, da Sie die 76,50EUR, inklusive Verfahrenskosten bezahlte. Da die Frau jedoch nicht zur Hauptverhandlung im Rahmen einer Anklage wegen Erschleichens von Leistungen in mehreren Fällen erschien, ordnete das Amtsgericht Eilenburg im Dezember letzten Jahres Sitzungshaft gegen sie an. Die Frau wurde nach Vorführung beim Bereitschaftsrichter in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Leipzig Yvonne Manger Telefon: 0341-99799 107 Mobil: 0173-2766341 E-Mail: presse.leipzig@polizei.bund.de